WIRTSCHAFTSKANZLEI PIRNA

SVEN LEGLER

RUHESTANDSPLANUNG

Gut versorgt für den neuen Lebensabschnitt.

Damit Sie diesen genießen können planen wir

die Zukunft mit Ihnen, zumindest finanziell.

KAPITALANLAGE

Die Balance zwischen Traum und Realität.

Ihre Finanzen werden ein voller Erfolg,

wenn das Verhältnis von Chance und Risiko stimmt.

ABSICHERUNG

Individueller Versicherungsschutz für den Notfall.

Diesen kann man weder vorhersehen noch ändern,

aber gut, wenn Sie vorher mit uns gesprochen haben. 


News-Archiv | Artikel vom 27.07.2022

Brillen & Sehhilfen: Behalten Sie den Durchblick

Menschen, die auf Sehhilfen angewiesen sind, bekommen nur in seltenen Fällen finanzielle Unterstützung von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dabei ist der Bedarf groß. Mehr als jeder zweite Bundesbürger ist betroffen. Im Jahr 2021 waren es insgesamt knapp 43 Millionen Menschen, die ständig oder gelegentlich eine Brille tragen. Hinzu kommen 3,7 Millionen Kontaktlinsenträger.

Dabei stellt eine Brille oft eine große Kostenbelastung dar. Für Gläser und Gestell werden schnell mehrere hundert Euro fällig. Meist braucht es auch nicht nur eine Brille (für zum Beispiel Lesen, Arbeiten am PC, Autofahren etc.) und mit nachlassender Sehkraft wiederholt sich der Kaufprozess regelmäßig. Gerade mit zunehmendem Alter lässt die Sehkraft schneller nach, die Notwendigkeit von Sehhilfen steigt, ebenso wie eine regelmäßige Anpassung.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten nur, wenn die Sehleistung so stark eingeschränkt ist, dass die betroffene Person ohne Brille nicht mehr gefahrlos am Alltagsleben teilnehmen kann. Die Brillenfassung ist komplett außen vor, eine eventuelle Kostenbeteiligung bezieht sich nur auf die Gläser. „Modell Kasse“ lässt dann grüßen. Ausnahme: Jugendliche ab 15 Jahren können bis zu ihrem 18. Geburtstag Brillengläser direkt vom Optiker beziehen. Solange sie schulpflichtig sind, bekommen Minderjährige auch eine Sportbrille von der Krankenkasse bezuschusst.

Wann und was zahlt die Kasse für Sehhilfen bei Erwachsenen?

  • Festbeträge (Kassenzuschuss) bei…
    • Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,0 Dioptrien, bei Hornhautverkrümmung ab 4,0 Dioptrien
    • maximaler Sehfähigkeit von 30 Prozent trotz Sehhilfe
  • Festbeträge
    • zwischen 10 und 114 € für Gläser
    • zwischen 91 und 144 € für Kontaktlinsen
  • Gestelle, Etuis oder Pflegemittel werden nicht bezuschusst
  • Gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten (min. 5/ max. 10 €) verbleiben immer beim Versicherten

Privater Schutz für besseren Durchblick
Versicherungen haben diese Leistungslücke des Gesetzgebers aufgegriffen. Sie bieten ambulante Zusatzversicherungen (worunter Sehhilfen zählen) und spezielle Augen- und Brillenversicherungen mit verschiedenen Leistungspaketen. Diese umfassen (abhängig vom Tarif) auch Vorsorgeuntersuchungen, hochwertige Gleitsichtgläser oder Zuschüsse bei Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur.




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