SVEN LEGLER
Gut versorgt für den neuen Lebensabschnitt.
Damit Sie diesen genießen können planen wir
die Zukunft mit Ihnen, zumindest finanziell.
Die Balance zwischen Traum und Realität.
Ihre Finanzen werden ein voller Erfolg,
wenn das Verhältnis von Chance und Risiko stimmt.
Individueller Versicherungsschutz für den Notfall.
Diesen kann man weder vorhersehen noch ändern,
aber gut, wenn Sie vorher mit uns gesprochen haben.
Semester- oder Schulferien dienen derzeit vielen jungen Menschen dazu, ihren nächsten Lebensabschnitt vorzubereiten. Oft geht es dabei auch um längere Zeiträume im Ausland. Beispielsweise als Au-pair. Solche Langzeit-Auslandsaufenthalte erfordern auch immer besondere Vorkehrungen bezüglich des eigenen Versicherungsschutzes.
Am wichtigsten sind hier die Auslandskranken- und Reiseversicherung. Spezielle Au-pair-Versicherungen umfassen zusätzlich Haftpflichtschäden, beispielsweise den Schlüsselverlust bei der Gastfamilie oder Beschädigungen am Haus und Eigentum der aufnehmenden Familie.
Schutz als Au-pair – darauf sollten Sie achten
Pflichten als Gastfamilie
Nehmen Sie selbst als Gastfamilie ein Au-pair aus dem Ausland bei Ihnen auf? Dann sind Gasteltern dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Au-pair-Versicherung abzuschließen. Laut Bundesagentur für Arbeit haben deutsche Gastfamilien ihr Au-pair für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abzusichern. Vor allem bei Au-pairs aus dem Nicht-EU-Ausland müssen die Gasteltern ihr „Familienmitglied auf Zeit“ versichern und die Kosten dafür übernehmen. Bei Gästen aus dem EU-Ausland sollte vorab geklärt werden, wie deren Versicherungsumfang für Deutschland gestaltet ist. Genügt dieser nicht, sind Gasteltern wiederum in der Pflicht.