Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen ![]()
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Unfallversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 20 Versicherern und 5 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 84 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Was bedeutet Progression?
Üblicherweise wird eine Unfallversicherung mit einer Progression abgeschlossen, wobei 350% unserer Meinung nach die optimale Variante ist.
Da vor allem bei hoher Invalidität eine größere Entschädigung notwendig ist um Einkommensverluste auszugleichen, wird ab 25% und nochmals ab 50% eine Mehrleistung der Grundsumme gezahlt.
Die folgende Grafik zeigt Ihnen die Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag. In dem Beispiel sind wir von einer Versicherungssumme von EUR 50.000 ausgegangen. Dargestellt werden die Leistungsunterschiede zwischen einer Unfallversicherung ohne Progression und einer Unfallversicherung mit Progression von 225%, 350% und 500%.

Was bedeutet Progression?
Üblicherweise wird eine Unfallversicherung mit einer Progression abgeschlossen, wobei 350% unserer Meinung nach die optimale Variante ist.
Da vor allem bei hoher Invalidität eine größere Entschädigung notwendig ist um Einkommensverluste auszugleichen, wird ab 25% und nochmals ab 50% eine Mehrleistung der Grundsumme gezahlt.
Die folgende Grafik zeigt Ihnen die Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag. In dem Beispiel sind wir von einer Versicherungssumme von EUR 50.000 ausgegangen. Dargestellt werden die Leistungsunterschiede zwischen einer Unfallversicherung ohne Progression und einer Unfallversicherung mit Progression von 225%, 350% und 500%.
